Aufwendungen für Straßenbau, Wasser- und Internetanschluss als Handwerkerkosten absetzbar

Hauseigentümer können Handwerkerkosten steuermindernd berücksichtigen, wenn sie sich an dem Ausbau einer Gemeindestraße beteiligen. So entschied das FG Nürnberg mit rechtskräftigem Urteil vom 24. Juni 2015. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass zwischen den Arbeiten am öffentlichen Straßennetz und der Haushaltsführung eine räumlich-funktionale Beziehung besteht.

Hinweis: Im vorliegenden Streitfall wurde eine Straße ausgebaut und neue Internet- und Wasseranschlüsse zu dem privaten Grundstück verlegt. Die Kosten wurden dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt, die als Handwerkerkosten steuerlich berücksichtigt werden können. Denn - so das Urteil - der Begriff Haushalt darf nicht zu eng ausgelegt werden und endet bei Maßnahmen der Daseinsfürsorge nicht an der Grundstücksgrenze. Da die Maßnahmen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt durchgeführt werden, können sie den Hauseigentümer steuerlich begünstigen. In Betracht kommt somit die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Anschlüssen für Wasser, Abwasser, Strom und auch für einen Zugangsweg als Handwerkerkosten.

Themenübersicht

AllgemeinesHGBSteuernArchiv