BilRuG bei der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Die Änderungen der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nach dem BilRuG sind erstmals für Jahresabschlüsse anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Demnach wird die Anwendung regelmäßig für den Jahresabschluss zum 31. Dezem-ber 2016 relevant sein. Einige Änderungen beinhalten:

- Erhöhung der Schwellenwerte für die Größenklassenbestimmung (diese Änderung ist bereits rückwirkend seit 2013 anwendbar)

- Ausweitung der Definition der Umsatzerlöse mit einer deutlichen Verschiebung aus den sonstigen betrieblichen Erträgen hin zu den Umsatzerlösen

- Streichung der außerordentlichen Posten

- Zusätzliche Angaben im Anhang, z. B. zu den Abschreibungen, zur Gewinnverwendung und zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen

- Es dürfen nur noch festgestellte Abschlüsse offengelegt werden

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