Abzinsung von Angehörigendarlehen

Wird ein Darlehen zwischen Angehörigen unverzinslich für einen Zeitraum von über zwölf Monaten gewährt und ausgezahlt, führt dies zu einer steuerlichen Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Dies hat zur Folge, dass der Darlehensnehmer im Jahr der Darlehensgewährung den aus der Abzinsung folgenden Betrag als Ertrag zu versteuern hat, da seine Leistungsfähigkeit durch die Gewährung des zinslosen Darlehens erhöht wird. Der BFH hält die Abzinsungsregelung für verfassungsrechtlich unbedenklich und hat selbst die Lösung vorgegeben: Bereits durch die Vereinbarung eines geringen Zinssatzes wäre die Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG ausgehebelt und die gezahlten Zinsen wären als Betriebsausgaben steuerlich anerkannt worden.

Themenübersicht

AllgemeinesHGBSteuernArchiv