Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer

Das BVerfG hat am 10. April 2018 seine Entscheidung zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verkündet. Nach Auffassung der Richter sind die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar und verfassungswidrig. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen, die dann ab spätestens 2025 gelten muss. Sofern nicht bis Ende 2019 eine Neuregelung getroffen wurde, ist die alte Regelung ab 2020 nicht mehr anzuwenden. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber diese Frist verstreichen lässt.

Die Grundsteuer beträgt derzeit etwa Mrd. EUR 14 pro Jahr und fließt als kommunale Steuer ausschließlich den Gemeinden zu. Die Neuregelung muss daher die Interessen der Kommunen angemessen berücksichtigen. Aber auch alle Mieter und Eigenheimbesitzer sind von der Grundsteuer und einer etwaigen Neuregelung betroffen, da die Grundsteuer üblicherweise auf die Miete umgelegt wird oder von den Eigenheimbesitzern getragen werden muss. Derzeit werden verschiedene Modelle für eine Neuregelung diskutiert, wie z. B.:

  • Bodenwertsteuer: Danach wird die Grundsteuer ausschließlich auf der Grundlage der Bodenrichtwerte erhoben. Die Art und der Umfang der Bebauung spielen bei der Grundsteuer keine Rolle. Der Vorteil liegt darin, dass die Bodenrichtwerte im Allgemeinen aktuell verfügbar sind. Darüber hinaus sehen verschiedene Politiker eine Möglichkeit, die Spekulation von Grundstücken einzudämmen, da unbebaute Grundstücke damit signifikant höher als bisher belastet werden.
  • Südländermodell: Danach wird neben dem Bodenrichtwert auch die Nutzfläche des Gebäudes mit in die Bemessungsgrundlage eingerechnet. Der Wert des Gebäudes wird dagegen nicht berücksichtigt.

Die Regierungsvertreter sowie andere Politiker betonen derweil, dass eine Neuregelung nicht zu einer Steuererhöhung führen darf. Das Thema ist unter anderem politisch sensibel, da in den letzten Jahren die Mieten rasant gestiegen sind und eine weitere Erhöhung, die nur aufgrund einer Grundsteuerreform erfolgt, auf wenig Verständnis stoßen dürfte.

 

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