Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (Fortsetzung des IDW ERS 48) - Wertminderungen

Die vollständige Neufassung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ führt zu wesentlichen Änderungen bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Angesichts der Vielzahl von Auslegungsfragen und der Komplexität hat der Hauptfachausschuss des IDW den ERS HFA 48 um Einzelfragen zum Thema „Wertminderungen“ ergänzt.

Aus der Ablösung des bisherigen „Incurred Loss Model“ nach IAS 39 durch das stärker zukunftsorientierte „Expected Credit Loss Model“ des IFRS 9 resultieren deutlich mehr Schätzungen und Ermessensspielräume, die sowohl Abschlussersteller als auch Abschlussprüfer vor zahlreiche Herausforderungen stellen. Die aktuelle Ergänzung des IDW ERS HFA 48 enthält Klarstellungen zu den folgenden Einzelaspekten des Wertminderungsmodells des IFRS 9:

  • Anwendungsbereich der Wertminderungsregelung
  • Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos
  • Bemessung der erwarteten Kreditverluste
  • Verwendung von angemessenen und belastbaren Informationen.