Handelsrechtliche Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen (IDW RS HFA 34)

In der Überarbeitung des IDW RS HFA 34 wurde bei Verteilungsrückstellungen die bislang im Falle einer Verlängerung des Verteilungszeitraums gewährte Möglichkeit gestrichen, alternativ zu einer anteiligen Auflösung den bis zum Abschlussstichtag noch nicht angesammelten Betrag über den verlängerten Zeitraum zu verteilen. Anlass für die Änderung ist ein BFH-Urteil vom 02.07.2014 (Az. I R 46/12), wonach steuerlich in diesen Fällen ein anteiliges Auflösungsgebot besteht.

Dagegen ist im Falle einer Verkürzung des Verteilungszeitraums sofort der anteilig noch nicht angesammelte Betrag als Rückstellung zuzuführen.