Bundesrat stimmt am 14. Oktober 2016 der Erbschaftsteuerreform zu

Die Reform der Erbschaftsteuer ist beschlossen. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen. Geplant ist zudem, Missbrauch zu bekämpfen: Beispielsweise sollen Cash-Gesellschaften verhindert werden, damit nicht etwa mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung befreit werden kann. Freizeit- und Luxusgegenstände sind grundsätzlich nicht begünstigt.

Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien.