Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union

Am 1. Juli 2013 ist die Republik Kroatien nach zahlreichen Reformen und Anstrengungen in Politik und Wirtschaft in die Gemeinschaft der Europäischen Union aufgenommen worden; das Hoheitsgebiet der Republik Kroatien gehört ab diesem Zeitpunkt zum Gebiet der EU. Kroatien ist damit Teil des Binnenmarktes: Waren-, Personen-, Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit sowie Dienstleistungsfreiheit gelten – wenn auch teilweise erst mit verschiedenen Übergangsfristen.

Nach dem deutschen bzw. europäischen Umsatzsteuerrecht treten im grenzüberschreitenden Leistungsverkehr unterschiedliche Besteuerungsfolgen ein, je nachdem ob ein Staat zur Europäischen Union gehört oder nicht. Da Kroatien ab dem Tag des Beitritts nunmehr das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ohne Übergangsfrist anzuwenden hat, hat der Beitritt der Republik Kroatien direkte Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht. Lieferungen nach Kroatien sind nicht länger als Ausfuhrlieferungen, sondern als innergemeinschaftliche Lieferungen anzusehen; Lieferungen aus Kroatien in das Gemeinschaftsgebiet wandeln sich von Einfuhren in innergemeinschaftliche Erwerbe.

Nach den Grundsätzen der Umsatzsteuer liegt in den Fällen der Versendungslieferung der Lieferort dort, wo die Versendungs- oder Beförderungslieferung beginnt. Damit ist im Normalfall für Lieferungen das Steuerrecht und der Steuersatz des Landes anzuwenden, in dem der Lieferant ansässig ist. Wenn jedoch die Lieferungen, insbesondere an Privatleute, bestimmte Schwellenwerte überschreiten, werden sie nicht mehr im Herkunftsland, sondern im Bestimmungsland besteuert. Die Erwerbsschwelle für Kroatien beträgt 77.000 HRK, die Lieferschwelle 270.000 HRK. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Beitritts Kroatiens geltende Umrechnungskurs.Unternehmer in Kroatien erhalten ab dem 1. Ju-li 2013 für umsatzsteuerliche Zwecke eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die vorrangig als Indiz dafür dient, dass ihr Inhaber Unternehmer ist und Lieferungen oder sonstige Leistungen für seinen unternehmerischen Bereich bezieht. Deutsche Unternehmer benötigen diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihres Leistungsempfängers z. B. um zu erkennen, ob sie steuerfrei an ihn liefern können. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern werden wie aus einem Zahlenblock, bestehend aus elf Ziffern, denen ein Präfix „HR“ vorangestellt wird, aufgebaut sein. Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt ab dem 1. Juli 2013 auf Anfrage die Gültigkeit von Umsatzsteuer-Identifi-kationsnummern, die von Kroatien erteilt wurden.