Die neuen GoBD sind da

Ende 2014 wurden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht. Die Verschärfung bisheriger und die Einführung neuer Pflichten (z. B. Kontroll- und Dokumentationsverpflichtungen) sorgen dafür, dass zukünftig wesentlich strengere Maßstäbe bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzulegen sein werden. Nach den neuen GoBD ist es z. B. möglich, dass - insbesondere kleinen und mittleren - Unternehmen, die meist keine oder nur eine unvollständige Verfahrensdokumentation vorlegen können, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ohne weitere Prüfungs-handlungen abgesprochen werden kann.

Zwar setzen BMF-Schreiben keine verbindlichen Maßstäbe für die Gerichte. Zur Vermeidung von Prozessrisiken wird der Steuerpflichtige jedoch den GoBD folgen müssen. Anderenfalls drohen ihm steuerrechtliche Nachteile in Form von Schätzungen und Verzögerungsgeldern. Daraus können sich auch Haftungsfälle für den GmbH-Geschäftsführer ergeben, die zu einer Abberufung wegen mangelnder Sorgfaltspflicht führen könnten.