Bilanzierung bei Abkehr von der Going-Concern-Prämisse

In seiner Neufassung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des IDW RS HFA 17 vom 8. September 2016 stellt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) klar, welche Folgen sich für den handelsrechtlichen Jahresabschluss bei einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse ergeben. Der Schwerpunkt liegt auf der zutreffenden Ermittlung des Reinvermögens eines Unternehmens. Zentrale Bedeutung im Fall des Wegfalls der Fortführungsannahme kommt der zutreffenden Bildung von Rückstellungen zu. Hierbei sind insbesondere die Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, die sich voraussichtlich aus der Einstellung des Geschäftsbetriebes ergeben. Dies können Abfindungen für die Mitarbeiter, Rückbauverpflichtungen und solche zur Beseitigung von Altlasten sein. Pensionsverpflichtungen sind hingegen nunmehr in vollem Umfang zu berücksichtigen. Die Bewertung von Vermögensgegenständen richtet sich nunmehr im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Absatzmarkt.

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