Bundesrat beschließt die neue Kassensicherungsverordnung

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 28. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber Neuerungen und Verschärfungen im Bereich Sicherheitsanforderungen der elektronischen Kassenführung eingeführt. Dazu gehören die Einführung einer Kassennachschau und der Einbau einer „zertifizierten Sicherheitseinrichtung“ in alle Systeme. Geregelt wird insbesondere:

  • welche Aufzeichnungssysteme von der Neuregelung betroffen sind,
  • wann und auf welche Weise eine GoBD konforme Protokollierung der Aufzeichnungen zu erfolgen hat,
  • wie ein Datenexport auf die Systeme des Finanzamtes sichergestellt wird,
  • die Mindestinhalte eines mit einer Kasse erstellten Beleges,
  • die Ausgestaltung der technischen Sicherheitseinrichtung.

Es ist nicht auszuschließen, dass Betriebsprüfungen bei Unternehmen mit intensivem Bargeldverkehr und elektronischem Kasseneinsatz vor dem Hintergrund der GoBD und der Kassensicherungsverordnung in Zukunft in vielen Fällen zu erheblichen Beanstandungen, Hinzuschätzungen und ggf. Steuernachzahlungen führen.

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