Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung im Falle einer privaten Grundstücksveräußerung

Bei Veräußerung eines dem Privatvermögen zuzurechnenden Grundstücks liegt ein steuerlich relevantes Veräußerungsgeschäft vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung des Grundstücks und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Der BFH hat entschieden, wann der Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft, bei dem der Veräußerungspreis über mehrere Jahre in Raten gezahlt wird, zu berücksichtigen ist. Danach fällt der Veräußerungsverlust anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zum Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Jahren der Zahlungszuflüsse an.

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