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FG: Anforderungen an den Nachweis zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand und Sanierung

Die Finanzgerichte BadenWürttemberg und Hamburg haben im Frühjahr 2011 Entscheidungen getroffen, die die harten Anforderungen an den Nachweis der Vermietungsabsicht der Gerichte verdeutlichen. Es stellte sich die Rechtsfrage, welche Maßnahmen im Falle einer Gebäudesanierung mit anschließendem Leerstand über einen längeren Zeitraum ergriffen werden müssen, um die Vermietungsabsicht darlegen zu können. Die vorgenannten Finanzgerichte forderten in den verhandelten Fällen konkrete Nachweise und Belege über ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen der Steuerpflichtigen. Deutlich wird, dass, je länger eine Vermietung einer Immobilie ausbleibt, die Anforderungen der Finanzgerichte strenger werden. Erst, wenn das Handeln der Steuerpflichtigen nach außen hin erkennbar ernsthafte Vermietungsbemühungen aufzeigt, ist ein Wohnungsleerstand unschädlich. Dies ist nach Auffassung der Finanzgerichte selbst dann der Fall, wenn neben ernsthaften, aber bisher erfolglosen, Vermietungsbemühungen das Objekt zum Verkauf angeboten wird. Das Finanzgericht Hamburg stellt in seiner Entscheidung jedoch auch klar, dass die bloße Schaltung von zahlreichen Vermietungsanzeigen kein zwingender Beweis für die Vermietungsabsicht sein muss. Vielmehr fordert es die Beauftragung eines Maklers und das Anbieten der Wohnung über eine gängige Internetseite.

Die Anforderungen an den Nachweis der Vermietungsabsicht wurden durch die beiden Entscheidungen der Finanzgerichte verdeutlicht, und die Anforderungen an das Handeln des Steuerpflichtigen damit klarer. Der Steuerpflichtige wird somit zu einer sorgfältigen Beweisvorsorge und aktivem Handeln gezwungen.

Andernfalls droht eine Nichtberücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen.

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