IT-Recht und Datenschutz
Wichtige, aber in der Wirtschaft immer noch oft unterschätzte Problembereiche sind Datenschutz und Datensicherheit. Empfindliche Geldbußen drohen bei Nichtbeachtung gesetzlicher Vorgaben wie der des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Beispielsweise können Sie als privates Unternehmen oder Selbständiger bereits ab 10 Bildschirmarbeitsplätzen verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Schon bei scheinbar trivialen Vorgängen wie Lohnbuchhaltung durch ihren Steuerberater, Wartung Ihrer PCs durch einen externen IT-Dienstleister oder sogar Verwendung eines externen Telefonservice entstehen Ihnen in jedem Fall erhebliche Pflichten, für die Sie sich vertraglich absichern sollten. Wir beraten und unterstützen Sie im Bereich Informationstechnologien (IT) sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch bei der Planung und Prüfung von konzernweiten Sicherheitskonzepten. Insbesondere stehen wir Ihnen zur Seite für
Lösungen zu
- Datenschutzrechtlicher Vertragsgestaltung
- Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihren Betrieb
- Datenschutzrechtliche Audits und Schulungen
- Sicherheit der IT
- IT-Outsourcing und Service-Level-Agreements
- Recht der Telekommunikation und deren Dienste