Pensionsrückstellungen: Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht

Für die steuer- und handelsrechtlichen Berechnungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in der bAV sind seit Jahrzehnten die Richttafeln von Heubeck als allgemein anerkannte Rechnungsgrundlage maßgeblich. Sie basieren auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes und spiegeln die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.

Am 20. Juli 2018 hat die HEUBECK AG ihre aktuellen Richttafeln (RT 2018 G) veröffentlicht. Die Richttafeln, an denen sich die Bewertung der Pensionsverpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) orientiert, sind nun endgültig aktualisiert. Die steuerliche Anerkennung durch das BMF liegt vor.

Auf Basis der neuen Richttafeln ist ein Anstieg der Pensionsrückstellungen in den Bilanzen (erstmals in den Jahresabschlüssen 2018) zu erwarten. Grund hierfür ist insbesondere die – gegenüber den zuletzt vor 13 Jahren aktualisierten Richttafeln aus dem Jahr 2005 – weiter gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland. Weiterhin unverändert bleibt der steuerlich maßgebliche Abzinsungssatz in Höhe von 6 %, der insgesamt zu steuerlich deutlich niedrigeren Pensionsrückstellungen und damit zu steigenden Unterschiedsbeträgen zwischen Handels- und Steuerbilanz führt.

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