Neuer Prüfungsstandard zum Prüfungsbericht ab 2018

Bereits im September 2017 hat das IDW den neu gefassten Standard IDW PS 450 n.F. verabschiedet, der die Vorgaben zur Erstellung des Prüfungsberichts enthält und an die neuen Anforderungen auf EU-Ebene angepasst worden ist. Ein den Bestätigungsvermerk ergänzender Prüfungsbericht war bislang innerhalb der EU nur in Deutschland verpflichtend zu erstellen (§ 321 HGB). Der Bestätigungsvermerk wird deutlich aufgewertet, erweitert und erheblich umfangreicher als bisher. Die Berichterstattung im Prüfungsbericht kann damit reduziert werden. Grundsätzlich sind die Neuregelungen für alleAbschlussprüfungen anzuwenden, die das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2018 betreffen.

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