IDW RS HFA 30 n. F. zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

Das IDW hat am 19. Dezember 2016 die Neufassung zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen verabschiedet. Die Stellungnahme beinhaltet Aktualisierungen, die sich unter anderem aus den Änderungen des § 253 HGB bzgl. der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen ergeben. Die wesentlichste Änderung betrifft die Abzinsung in der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen, diese wurde an die Neufassung des § 253 HGB angepasst. Danach ist die Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen nun mit zehnjährigem Durchschnittszins (vorher: siebenjähriger Durchschnittszins) vorzunehmen und es besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe der Differenz einer Vergleichsbewertung mit sieben- und zehnjährigem Durchschnittszins. Die Änderung war aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, um den historisch niedrigen Zinsverlauf sachgerecht in der Bilanz abzubilden und die Auswirkungen über einen größeren Zeitraum zu verteilen.