E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.0

Wer seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt, ist für nach dem 31. De-zember 2011 beginnende Wirtschaftsjahre verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln, sog. E-Bilanz (§ 5b Satz 1 EStG). Um die Erstellung dieses Datensatzes zu ermöglichen, sind die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomien anzuwenden.

Mit Schreiben vom 24. Mai 2016 veröffentlichte das BMF die Taxonomien 6.0. Schwerpunkt der darin enthaltenen Modifikationen ist die Berücksichtigung der Anpassung handelsrechtlicher Vorschriften im HGB durch das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG). So ergeben sich insbesondere Änderungen für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für E‑Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, sowie für elektronisch übermittelte Eröffnungsbilanzen, die nach dem 31. Dezember 2016 aufzustellen sind, anzuwenden.

Hinweis: Es wird nicht beanstandet, wenn die Taxonomien bereits für das kalenderjahrgleiche Wirtschaftsjahr 2016 oder das abweichende Wirtschaftsjahr 2016/17 angewendet werden. Stellt ein Unternehmen seine Handelsbilanz für das Wirtschaftsjahr 2016 bzw. 2016/17 bereits unter Berücksichtigung der Gliederung nach dem BilRUG auf und hat es diese für steuerliche Zwecke zu übermitteln, kann hierfür nur die neue Taxonomien-Version 6.0 verwendet werden, da frühere Versionen die Änderungen durch das BilRUG noch nicht beinhalten.

Dabei ist zu beachten, dass die Übermittlungsmöglichkeit unter Verwendung der neuen Taxonomien für Testfälle voraussichtlich ab November 2016, für Echtfälle aber erst ab Mai 2017 gegeben sein werden.