USt: Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug bei (teil-) unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
USt: Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug bei (teil-) unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
Mit Schreiben vom 5. Juni 2014 fasst das BMF die Verwaltungsanweisungen zur Umsatzbesteuerung und zum Vorsteuerabzug bei (teil-) unternehmerisch genutzten Fahrzeugen zusammen. Mit diesem Schreiben konkretisiert das BMF seine allgemeinen Grundsätze des Vorsteuerabzugs und der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen im Falle von gemischt genutzten betrieblichen Fahrzeugen
Darin vertritt das BMF u. a. die Ansicht, dass bei Zweit- oder Drittfahrzeugen eines Einzelunternehmers sowie bei Alleinfahrzeugen bei einer nebenberuflichen Unternehmertätigkeit regelmäßig davon auszugehen ist, dass die unternehmerische Nutzung unter 10 % liegt. Diese Fahrzeuge können somit nicht dem Unternehmen zugeordnet werden, so dass in der Folge der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Entsprechendes gilt auch bei Gesellschaftern von Personengesellschaften, die mehr als ein betriebliches Fahrzeug privat nutzen, für die weiteren privat genutzten Fahrzeuge.
Ist das Fahrzeug infolge der weniger als 10 %igen unternehmerischen Nutzung nicht dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, kann zwar aus den Anschaffungskosten kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Bei di-rekt der unternehmerischen Nutzung zuzuordnenden Aufwendungen (z. B. Reparaturkosten wegen Unfalls während der unternehmerischen Nutzung) kann hingegen die Vorsteuer dennoch vollständig in Abzug gebracht werden.
Weiter geht das BMF auf die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung eines dem Unternehmen zuzuordnenden Fahrzeugs sowie auf die Umsatzbesteuerung von Dienstwagen, die dem Personal entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, ein.