Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Unterlagen zum Datenzugriff

Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Unterlagen zum Datenzugriff

Das BMF plant, die bisherigen „Grundsätze ordnungsgemäßer Speicherbuchführung“ (GoBS) aus 1995 und die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) aus 2001 durch neue „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) zu ersetzen. Dazu legte das BMF bereits im April 2014 einen Entwurf vor, der nach Einholung von Stellungnahmen der Verbände nun nochmals überarbeitet wurde. 

Mit dem neuen BMF-Schreiben soll die Auffassung der Finanzverwaltung zur Erfüllung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten so-wie der Aufbewahrungspflichten unter Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungssystemen dargestellt werden. Dazu werden die bisherigen Verlautbarungen überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. In diesem Zuge werden Ausführungen zum Internen Kontrollsystem, zur Datensicherheit und zur Unveränderbarkeit bzw. Protokollierung von Datenänderungen neu aufgenommen.

Hinweis: Ziel des neuen Schreibens ist u. a., in der Praxis aufgetretene Unsicherheiten im Bereich der elektronischen Buchführung und dem elektronischen Datenzugriff zu beseitigen. Allerdings ist zweifelhaft, wie weit dies gelingen wird, da unbestimmte, klärungsbedürftige Rechtsbegriffe, wie z. B. steuerrelevante Daten, auch weiterhin nicht klar definiert werden.