Sachbezugswerte 2016

Der Bundesrat stimmte am 06.11.2015 der Achten Verordnung zur Änderung der Sozial-versicherungsentgeltverordnung zu. Der Wert der Unterkunft bleibt in 2016 unverändert bei EUR 223,00. Der Monatswert für Verpflegung beträgt ab 01.01.2016 EUR 236,00 (bisher EUR 229,00). Dementsprechend erhöhen sich die Sachbezugswerte für einzelne Mahlzeiten wie folgt:

                                         2016           2015

Mittag-Abendessen           € 3,10          € 3,00

Frühstück                         € 1,67          € 1,63