Schwerpunkte der deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)

Die deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihre Prüfungsschwerpunkte für Konzernabschlüsse 2018 und Zwischenabschlüsse 2019 veröffentlicht. Dabei hat sie die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bekannt gemachten europäischen Prüfungsschwerpunkte übernommen und zusätzlich nationale Prüfungsschwerpunkte festgelegt.

Zu den Prüfungsschwerpunkten gehören demnach einzelne Bereiche aus der (Erst-)Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“. Im Rahmen dessen werden die Klassifizierung und Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten, die Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Expected-Loss-Model) sowie der Ausweis von Zinserträgen Gegenstand der Prüfungen sein.

Weiterer Prüfungsschwerpunkt wird die Anwendung des IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ sein. Im Fokus dürfte hier das sog. „Fünf-Schritte-Modell“ stehen und insbesondere die Erfüllung von den dieses betreffenden Anhangangaben. Deren Ziel besteht darin, dass ein Bild von Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden vermittelt wird.

Ferner gehören die Anhangangaben bezogen auf die erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ zu den festgelegten Prüfungsschwerpunkten.

Die erwähnten nationalen Ergänzungen betreffen wohl primär die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage in Abhängigkeit von Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit sowie die Segmentberichterstattung.

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