Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, Entwurf des IDW PS 345 n.F.

Die Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" hat am 16.12.2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der Kodex 2020 ist am 20.03.2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Der neu gefasste Kodex machte eine Überarbeitung des IDW PS 345 erforderlich.

IDW EPS 345 n.F. umfasst im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen. Der bisherige Anhang 1 (Übersicht über die Einzelregelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex) wurde aktualisiert. Darüber hinaus führt die Umsetzung neuer Empfehlungen des Kodex dazu, dass weitere Angaben in die Erklärung zur Unternehmensführung aufgenommen werden. Der IDW EPS 345 n.F. enthält daher Ausführungen zum Umgang des Abschlussprüfersmit diesen ergänzenden Angaben.

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