Förderung des Mietwohnungsneubaus - Überblick über die gesetzlichen Regelungen

Der Gesetzgeber hat einen neuen § 7b in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Mit dieser Regelung gibt es nun eine befristete Sonderabschreibung zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen. So sollen Investitionsanreize gesetzt werden. Die Maßnahme zielt insbesondere auf private Investoren ab, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren.

Gefördert werden dabei nicht nur Wohnungen im Zusammenhang mit dem Neubau von Gebäuden, sondern auch die Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden wie z. B. ein Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von z. B. Fabrikgebäuden inWohnungen.

Die steuerliche Förderung kann nur für Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden, für die ein Bauantrag nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt wurde. War kein Bauantrag erforderlich, muss die Bauanzeige in diesen Zeitraum fallen. Dazu gibt es ein Merkblatt im DWS-Verlag, das die Neuregelungen anhand zahlreicher Beispiele ausführlich darstellt und viele Hinweise gibt, sowohl zu besonderen Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch zu beachtenswerten Fallstricken.

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