Aufteilung eines Immobilienkaufpreises auf den Grund und Boden bzw. das Gebäude

Die Streitigkeiten zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Aufteilung von Kaufpreisen für Immobilien auf den Grund und Boden bzw. das Gebäude sind ein alter „Hut“. Dabei wurden in diversen Rechtsstreitigkeiten in der Vergangenheit diesbezüglich grundsätzlich alle Rechtsunsicherheiten geklärt. Dies ist anscheinend nicht korrekt, da in einem neuen Revisionsverfahren der BFH nun die Bedeutung der vom BMF zur Verfügung gestellten „Arbeitshilfen zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück“ bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäuden nach den realen Verkehrswerten für Zwecke der AfA-Bemessung klären möchte. Hierzu hat der BFH in einem Beschluss das BMF aufgefordert dem anhängigen Verfahren beizutreten.

In vergangenen Entscheidungen hat der BFH eine vertragliche Kaufpreisaufteilung, die den realen Verkehrswerten entspricht für die AfA-Bemessung akzeptiert und insoweit für den Steuerpflichtigen entschieden. Das Finanzamt prüft die Kaufpreisaufteilung mit Hilfe der oben genannten Arbeitshilfe. Es erscheint fraglich, ob das Finanzamt insoweit die Arbeitshilfe überhaupt korrekt anwendet und ob überhaupt die oben genannte Arbeitshilfe für vorliegende Fälle zu Grunde gelegt werden kann.

Handlungsempfehlung: Bei dem Erwerb von Immobilien empfiehlt es sich grundsätzlich auf Basis realer Verkehrswerte die Kaufpreisaufteilung direkt im notariellen Kaufvertrag aufzunehmen.

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