Erbschaftsteuer: Die Differenzierung zwischen biologischem und rechtlichem Vater

Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2019 mit der Frage befasst, ob ein Kind ein Anspruch auf den vollen Freibetrag und auf die günstigere Steuerklasse hat, wenn es von seinem biologischen Vater etwas geerbt oder geschenkt bekommen hat.

Im vorliegenden Fall galt es zu entscheiden, ob bei einer Schenkung von einem biologischen Vater, der nicht der rechtliche Vater ist, an seine Tochter die Anwendung der Steuerklasse I möglich ist. Die Einteilung der Steuerpflichtigen in unterschiedliche Steuerklassen ist maßgebend für die Bestimmung der persönlichen Freibeträge und die Höhe des Steuersatzes. Für die Einordnung des Kindes in die vorgenannte Steuerklasse sind nach dem Urteil des BFHs die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Abstammung und Verwandtschaft maßgebend. Demnach scheidet die Einordnung des Kindes in die steuergünstigere Steuerklasse I aus.

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