Regulierung der Vorstandsbezüge durch ARUG II

Der Bundestag hat am 14. November 2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Neu ist die Einführung eines erweiterten Vergütungsberichtes nach § 162 AktG einer zweifachen Vergütungsentscheidung durch die Hauptversammlung. Weiterhin hat der Gesetzgeber die Höhe und Struktur der Vorstandsbezüge reguliert. Künftig müssen diese auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat verpflichtet, für die Vorstände eine Maximalvergütung zu beschließen. Die Hauptversammlung hat abweichend davon das Recht, die Maximalvergütung zu kürzen, nicht jedoch zu erhöhen.

Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich nur für börsennotierte Unternehmen.