Einkommensteuertarif

Der steuerliche Grundfreibetrag und die Leistungen für Kinder werden erhöht. Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2019 auf EUR 9.168. Ab dem 1. Januar 2020 ist eine weitere Anhebung auf EUR 9.408 vorgesehen.

Der Kinderfreibetrag wird auf EUR 2.490 erhöht (ab 1. Januar 2020 auf EUR 2.586). Außerdem werden zur Abmilderung der "kalten Progression" die Tarifeckwerte um 1,84 % (2019) und 1,95 % (2020) nach rechts verschoben.

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