Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Die EU-Richtlinie im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre ist bis zum 10. Juni 2019 in deutsches Recht umzusetzen. Hierzu wurde ein Referentenentwurf veröffentlicht. Die Richtlinie zielt insgesamt auf eine weitere Verbesserung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften sowie auf eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten. Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie eine Reihe von Regelungen zu Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand („say-on-pay“) und bei Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen („related-party-transactions“), zur besseren Identifikation und Information von Aktionären („know-your-shareholder“) sowie zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern.