Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kindergeldes

Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilfe-richtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (18/9536) mit dem Titel "Anhebung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Unterhaltshöchstbetrages und zum Ausgleich der Kalten Progression" vorgelegt, der Thema der öffentlichen Anhörung war. Damit soll der steuerliche Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes gemäß den sich abzeichnenden Ergebnissen des 11. Existenzminimumberichts von jetzt EUR 4.608 um EUR 108 auf EUR 4.716 (2017) und um weitere EUR 72 auf 4.788 Euro (2018) steigen. Vorgesehen ist weiter eine Anhebung des monatlichen Kindergeldes um jeweils zwei Euro in den Jahren 2017 und 2018. Der Kinderzuschlag soll zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro von 160 Euro auf 170 Euro je Kind angehoben werden.

Außerdem sieht der Änderungsantrag eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags von jetzt EUR 8.652 um EUR 168 auf EUR 8.820 (2017) und um weitere EUR 180 auf EUR 9.000 (2018) vor. Entsprechend erhöht werden soll auch der Unterhaltshöchstbetrag (Paragraf 33a Einkommensteuergesetz). Vorgesehen ist weiter ein Ausgleich der "Kalten Progression" durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte im Jahr 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 Prozent) und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 Prozent) nach rechts.