Keine Werbungskosten bei nießbrauchbelasteten Grundstücken
Mit Urteil vom 19. Februar 2019 versagt der BFH den Werbungskostenabzug für Finanzierungsaufwendungen des Eigentümers für sein mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastetes Grundstück. Die Aufwendungen seien nicht als vorab entstandene Werbungskosten zu berücksichtigen, solange ein Ende der Nutzung durch den nutzungsberechtigten Dritten nicht absehbar ist.
Hinweis: Zum entsprechenden Ergebnis kam der BFH bereits mit Urteil vom 14. November 2007 hinsichtlich der Berücksichtigung von Erhaltungsaufwand für ein Grundstück, das ebenso mit einem lebenslänglichen Nießbrauch zugunsten eines Dritten belastet war. Diese Rechtsprechung bestätigt er mit dem vorliegenden Urteil und betont, dass keine Gründe ersichtlich sind, die eine unterschiedliche Behandlung von Erhaltungsaufwand und Schuldzinsen im Rahmen des Werbungskostenabzugs rechtfertigen könnten.