Antrag auf Regelbesteuerung für Gewinnausschüttungen

Statt der Besteuerung von Gewinnaus-schüttungen einer Kapitalgesellschaft mit der 25 %igen Abgeltungsteuer kann der Antrag auf Regelbesteuerung gestellt werden, wenn der Anteilseigner entweder zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt oder zu mindestens 1 % beteiligt und beruflich für die Gesellschaft tätig ist (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Damit unterliegen die Gewinnausschüttungen nicht der Abgeltungsteuer von 25 %, sondern werden nach Anwendung des Teileinkünfte-verfahrens mit dem individuellen Einkommen-steuersatz des Anteilseigners versteuert.

Um von der Option zur Regelbesteuerung Gebrauch machen zu können, ist es bei einer Mindestbeteiligung von 1 % nicht erforderlich, dass durch die für die Kapitalgesellschaft ausgeübte berufliche Tätigkeit ein maßgeblicher Einfluss auf die Gesellschaft ausgeübt werden kann. Zu diesem Ergebnis kommt der BFH mit Urteil vom 25.08.2015 und begründet seine Rechtsauffassung mit dem Wortlaut der Vorschrift, aus dem sich weder qualitative noch quantitative Anforderungen an die berufliche Tätigkeit des Anteilseigners schließen lassen.

Laut Urteil des BFH vom 28.07.2015 muss der Antrag auf Regelbesteuerung – im Einklang mit dem Gesetzeswortlaut - spätestens mit der Einreichung der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt gestellt werden. Abzustellen ist hierbei auf den Eingangsstempel des Finanzamts auf der in Papierform abgegebenen Erklärung. Ein später eingehender Antrag, auch wenn dieser vor Abschluss der Einkommensteuerveranlagung erfolgt, ist verspätet. Eine konkludente Antragstellung durch den im Streitfall im Rahmen der Steuererklärung gestellten Antrag auf Günstigerprüfung verneint der BFH. Ebenso lehnt er die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab, da sich der durch einen Steuerberater beratene Steuerpflichtige nicht auf mangelnde Kenntnis über verfahrensrechtliche Fristen berufen kann.

Hinweis: Wird die Einkommensteuererklärung nicht in Papierform eingereicht, sondern in elektronischer Form an das Finanzamt übertragen, dürfte somit der Antrag auf Regelbesteuerung bis zum Eingang der elektronischen Steuererklärung beim Finanzamt möglich sein.